Elternberatung § 95 bei einvernehmlicher Scheidung

Elternberatung bei Scheidung § 95 Steyr

Wenn es zu einer Trennung der Eltern kommt, bedeutet das für die Kinder einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation. Dieser Verlust führt oft zu einem Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham. 

Zusätzlich entstehen Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Trennung sein könnte. Ängste, Loyalitätskonflikte und generelle Unsicherheit aller Beteiligten erschweren die Kommunikation in dieser Phase.  

Im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber für Eltern von minderjährigen Kindern bei einvernehmlicher Scheidung ein verpflichtendes Elterngespräch nach § 95 im Gesetz verankert. Die Eltern sind verpflichtet, dem Gericht einen Nachweis über das erfolgte Elterngespräch vorzulegen. Das Ziel dieses Beratungsgespräches ist, die Eltern für die Bedürfnisse und Verhaltensweisen ihrer Kinder in der Trennungsphase zu sensibilisieren.

Die Inhalte dieser Beratung sind vom Ministerium vorgegeben. In einem gemeinsamen Gespräch gehen wir die Themen in wertschätzender Weise durch. Dieses Treffen findet in einer angenehmen und vertrauensvollen Atmosphäre statt, wo auch ihre persönlichen Fragen und Anliegen Platz finden. 

Mein Ziel ist, dass sie am Ende dieses Termins gestärkt, zuversichtlich und motiviert aus meiner Praxis gehen.